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Wiedereintritt



Mit der Taufe ist jeder Christ unauslöschlich mit Christus verbunden. Christus verbindet alle, die an ihn Glauben und auf seinen Namen getauft sind in der Gemeinschaft der Kirche.

Darum ist die Kirche mehr als eine menschliche Institution, weil Christus selbst sie gegründet hat.

Kirche heißt im Griechischen „ekklesia“ = die Herausgerufenen. Wir alle, die wir getauft sind und an Gott glauben, werden vom Herrn herausgerufen. Miteinander sind wir die Kirche. Christus ist, wie Paulus sagt, das Haupt der Kirche. Wir sind sein Leib.

„Der Glaube ist ein persönlicher Akt: die freie Antwort des Menschen auf die Einladung des sich offenbarenden Gottes. Doch der Glaube ist kein isolierter Akt. Niemand kann für sich allein glauben, wie auch niemand für sich allein leben kann. Niemand hat sich selbst den Glauben gegeben, wie auch niemand sich selbst das Leben gegeben hat. Der Glaubende hat den Glauben von anderen empfangen; er muss ihn anderen weitergeben. Unsere Liebe zu Jesus und den Menschen drängt uns, zu anderen von unserm Glauben zu sprechen. Jeder Glaubende ist so ein Glied in der großen Kette der Glaubenden. Ich kann nicht glauben, wenn ich nicht durch den Glauben anderer getragen bin, und ich trage durch meinen Glauben den Glauben anderer mit.“ Katholischer Katechismus Nr. 166

Ein Kirchenaustritt ist ein NEIN gegenüber der Gemeinschaft der Glaubenden, die in der Kirche leben und glauben. Daher schließt man sich selbst vom Empfang der Sakramente aus. Auch eine Beerdigung nach katholischem Ritus ist nicht möglich.

Jedoch: Der Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich. Manche der aus der Kirche Ausgetretenen suchen nach einer Phase der Distanz einen neuen Zugang zu Gott, Glaube und Kirche.

In der Regel geht der Weg über den örtlichen Pfarrer, zu dem der Wiedereintrittswillige Kontakt in einem ersten Gespräch sucht. Dieses Erstgespräch kann aber auch mit jedem anderen Priester geführt werden. Inhalte sind die Frage nach dem Grund des einstigen Austritts wie die Beweggründe für den Weg zurück in die Katholische Kirche.

Die Wiederaufnahme soll nicht nur ein Rechtsakt darstellen, sie ist ein bewusster Neuanfang in der Glaubensgemeinschaft.

Nach einer sog. „Rekonzilsation“, einem vom Bistum genehmigten Antrag, nimmt sie der Pfarrer im Auftrag der Kirche wieder in die Kirche auf.